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eingefügt von der HP des HK Bielefeld - Herford


Benutzung von Haftmitteln - Mitteilung zur Saison 2011/12


Gemäß den Durchführungsbestimmungen des Handballverbandes Westfalen (überkreislicher Spielbetrieb) und der Durchführungsbestimmungen für den Kreisspielbetrieb, gelten die WHV-Zusatzbestimmungen (ZB-WHV) zur Rechtsordnung (RO).   


Gemäß Zif. 2.1 der ZB-WHV zu § 25 RO gelten für den vom WHV und seinen Handballverbänden geleiteten Spielbetrieb hinsichtlich der Benutzung von Haftmitteln die Entscheidung des jeweiligen Halleneigners.   


Dabei ist der Halleneigner berechtigt, die Benutzung bestimmter Haftmittel (z.B. wasserlösliche) zu verlangen, die ggf. vom Heimverein auch dem Gast zur Verfügung zu stellen sind.   


Liegt ein Einverständnis des Halleneigners zur Benutzung von Haftmitteln nicht vor, ist es verboten, in den Sporthallen Haftmitteln aller Art zu benutzen. Verstöße ziehen eine Ordnungsstrafe nach sich.   


Nach Aussage der Stadt Bielefeld können zu Beginn der Saison 2011/2012 alle Bielefelder Handballvereine eine Vereinbarung zur Benutzung des wasserlöslichen Haftmittels „Blue Gear", mit dem städtischen Sportamt eingehen. Ansprechpartner dort ist Herr J. Middendorf, Telefon: 0521/ 51-2042.   


Die Herforder Vereine setzen sich bitte mit ihrem jeweils zuständigen Sportamt in Verbindung und klären dort, ob diese Regelung ebenfalls getroffen werden kann.   Die Vereinbarung wird ausschließlich zwischen Verein und Halleneigner geschlossen und liegt nicht in der Verantwortung des Handballkreises Bielefeld-Herford.   


Die Vereine, die eine entsprechende Vereinbarung mit dem Halleneigner eingehen, haben diese der spielleitenden Stelle (überkreislicher Spielbetrieb) und/oder dem Kreisvorsitzenden (Kreisspielbetrieb) zur Kenntnis zu geben.    


   






 

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